Terminvereinbarung
Die Kommunikation mit dem Menschen/meinen Patienten steht für mich
an erster Stelle. Deshalb gibt es bei mir auch keine anonyme
Terminvergabe, sondern vor einem Ersttermin immer ein
Kennenlerngespräch. In diesem möchte ich mir ein Bild von ihrer
gesamten Situation machen, um einschätzen zu können, ob ich die
Richtige für ihr Anliegen bin oder ob vielleicht noch etwas vor dem
ersten Termin fachärztlich abgeklärt werden muss, um dann
zielgerichtet ohne weitere Zeitverschwendung bei unserem Termin
vorgehen zu können. In diesem vertraulichen Austausch können Sie mir
Ihre Fragen stellen und ich kann Ihnen einen ersten Eindruck von
meiner Arbeitsweise vermitteln.
Bitte kontaktieren Sie mich, um einen Termin für unser Erstgespräch
zu vereinbaren. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!
Sprechzeiten
Ausschließlich nach Vereinbarung
Terminabsage
Ein Termin muss mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt
werden. Nicht abgesagte Termine muss ich ihnen leider in Rechnung
stellen.
Abrechnung
Abrechnung für privat Zusatzversicherte: Privatversicherte zahlen
nach jeder Behandlung einen Abschlag von 100,00 Euro in bar. Sie
bekommen eine Quittung dafür.
Rechnungsstellung für die Versicherung erfolgt dann nach der
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985). Diese dient als
Orientierung, ist jedoch nicht bindend. Da die Gebührenordnung auf
Preisen von 1985 beruht, muss ich aus wirtschaftlichen Gründen die
Gebührensätze teilweise überschreiten.
Ihre Rechnung wird mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch kann ich
keine Garantie für die volle Erstattungsfähigkeit übernehmen. Jede
Versicherung hat ihre eigenen Tarife. Um Überraschungen vorzubeugen,
rate ich meinen Patienten, sich vor einer Behandlung über die
Erstattungsmodalitäten ihrer Versicherung genau zu erkundigen. Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass bei Ablehnung der Zahlung durch
Ihre Versicherung keine zeitintensiven Gutachten/Widersprüche
erstellt werden können. Die von mir erstellte Honorarrechnung ist
immer im vollen Umfang zu bezahlen.
Systembedingt führt die Anwendung der Abrechnung nach GebüH zu
höheren Kosten als die Selbstzahlerpreise. Grund dafür sind der
erheblich erhöhte Abrechnungsaufwand sowie ein anderes
Abrechnungsmodell.
Selbstverständlich steht es Ihnen auch als Privatpatient frei, den
Selbstzahlertarif zu wählen, jedoch kann der Selbstzahler-Beleg bei
Ihrer Krankenkasse nicht eingereicht werden. Bereits erstellte
Rechnungen können im Nachhinein nicht mehr in einen anderen Tarif
geändert werden.
Ich weise darauf hin, dass ich bei Ablehnungen oder Nachfrage durch
Kostenträger keine Widersprüche, Begründungen o.Ä. für Sie erstellen
werde.
Abrechnung Selbstzahler:
Selbstzahler begleichen die Behandlungskosten bar direkt nach der
Behandlung und bekommen eine Quittung
Downloads
Hier finden Sie zur Vorbereitung den Anamnese-Bogen und den
Behandlungsvertrag zum Download