Ihr Besuch in der Praxis Claudia Tigelhardt

Terminvereinbarung

Die Kommunikation mit dem Menschen/meinen Patienten steht für mich an erster Stelle. Deshalb gibt es bei mir auch keine anonyme Terminvergabe, sondern vor einem Ersttermin immer ein Kennenlerngespräch. In diesem möchte ich mir ein Bild von ihrer gesamten Situation machen, um einschätzen zu können, ob ich die Richtige für ihr Anliegen bin oder ob vielleicht noch etwas vor dem ersten Termin fachärztlich abgeklärt werden muss, um dann zielgerichtet ohne weitere Zeitverschwendung bei unserem Termin vorgehen zu können. In diesem vertraulichen Austausch können Sie mir Ihre Fragen stellen und ich kann Ihnen einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise vermitteln.

Bitte kontaktieren Sie mich, um einen Termin für unser Erstgespräch zu vereinbaren.  Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!   

Sprechzeiten

Ausschließlich nach Vereinbarung  

Terminabsage

Ein Termin muss mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden.  Nicht abgesagte Termine muss ich ihnen leider in Rechnung stellen.

Abrechnung

Abrechnung für privat Zusatzversicherte:  Privatversicherte zahlen nach jeder Behandlung einen Abschlag von 100,00 Euro in bar. Sie bekommen eine Quittung dafür.

Rechnungsstellung für die Versicherung erfolgt dann nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985). Diese dient als Orientierung, ist jedoch nicht bindend. Da die Gebührenordnung auf Preisen von 1985 beruht, muss ich aus wirtschaftlichen Gründen die Gebührensätze teilweise überschreiten.

Ihre Rechnung wird mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch kann ich keine Garantie für die volle Erstattungsfähigkeit übernehmen. Jede Versicherung hat ihre eigenen Tarife. Um Überraschungen vorzubeugen, rate ich meinen Patienten, sich vor einer Behandlung über die Erstattungsmodalitäten ihrer Versicherung genau zu erkundigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Ablehnung der Zahlung durch Ihre Versicherung keine zeitintensiven Gutachten/Widersprüche erstellt werden können. Die von mir erstellte Honorarrechnung ist immer im vollen Umfang zu bezahlen.

Systembedingt führt die Anwendung der Abrechnung nach GebüH zu höheren Kosten als die Selbstzahlerpreise. Grund dafür sind der erheblich erhöhte Abrechnungsaufwand sowie ein anderes Abrechnungsmodell. 

Selbstverständlich steht es Ihnen auch als Privatpatient frei, den Selbstzahlertarif zu wählen, jedoch kann der Selbstzahler-Beleg bei Ihrer Krankenkasse nicht eingereicht werden. Bereits erstellte Rechnungen können im Nachhinein nicht mehr in einen anderen Tarif geändert werden.

Ich weise darauf hin, dass ich bei Ablehnungen oder Nachfrage durch Kostenträger keine Widersprüche, Begründungen o.Ä. für Sie erstellen werde. 

Abrechnung Selbstzahler:

Selbstzahler begleichen die Behandlungskosten bar direkt nach der Behandlung und bekommen eine Quittung

Downloads

Hier finden Sie zur Vorbereitung den Anamnese-Bogen und den Behandlungsvertrag zum Download

   

Anamnese-BogenBehandlungs-Vertrag

Ihr Weg zu uns

Anfahrt mit dem PKW

Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln